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EU-Förderprogramme

Quellennachweis: Dieser Beitrag wurde zuerst veröffentlicht in: Johann Lauer: Unternehmensführung in der EG. Praktische Hilfen für eine binnenmarktorientierte Unternehmensführung. Seite 137-144. Wirtschaft Recht und Steuer Verlag, Planegg 1993.

 

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Förderungswürdige Projekte werden jährlich mit Milliarden subventioniert. Europäische oder nationale Subventionen, sei es in Form von Zuschüssen oder Darlehen, gehören zu den Bedingungen des Marktes, die ein Unternehmen nicht beeinflussen kann. Jeder Unternehmer sollte daher die Auswirkungen auf den Markt und die damit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen kennen und, wichtiger, er muß lernen, diese Marktgegebenheiten für sich auszunutzen. Die größten und erfolgreichsten deutschen Unternehmen sind auch am erfolgreichsten, wenn es darum geht, Subventionen zu kassieren. Diese Unternehmen unterhalten Stäbe, die nur für das Eintreiben von Subventionen zuständig sind.

TIPP: Die Unternehmen sollten sich bei der Realisierung jedes Projektes über die vielfältigen nationalen und europäischen Förderungsmöglichkeiten informieren. Die Europäische Gemeinschaft verfolgt eine Politik der Stärkung ihres wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und eine ausgewogene und reibungslose Entwicklung des Gemeinsamen Marktes (siehe EU-Vertrag Art. 130 ff.). Die EU will den Anschluß an die USA und Japan in bezug auf neue Technologien nicht verlieren, hinzu kommt, daß der Umweltschutz als Ziel in die EU-Politik aufgenommen wurde.

Diese Ziele will die EU u.a. durch Gewährung von Beihilfen, Darlehen und Zuschüsse verwirklichen. Das zweite Bein der EU-Förderpolitik bildet eine Negativ-Förderung. Nach Artikel 92 - 94 der EU-Verträge hat die EU die Möglichkeit die nationalen Förderprogramme in ihrem Umfang und in ihrer Beihilfenhöhe zu begrenzen. Die EU-Förderprogramme sind wichtige Instrumente, mit deren Hilfe die EU die Ziele durchsetzt, die in den europäischen Verträgen festgesetzt sind.

Die EU-Förderprogramme werden für ca. fünf Jahre aufgelegt. Die Gemeinschaft setzt einen Fond in einem sogenannten Rahmenprogramm zur Verfügung. Innerhalb eines Rahmenprogramms werden mehrere Programme ausgewiesen. Der Unternehmer muß seinen Antrag im Rahmen eines Programms stellen. Wenn die Gelder vergeben sind, so muß man auf das nächste Rahmenprogramm warten oder sich für ein verwandtes Programm entscheiden.

Es gibt über 100 einzelne EU-Programme, die vor allem Forschung und Entwicklung, Struktur- und Regionalentwicklung, Aus- und Weiterbildung fördern sollen.

Neben den verschiedenen Wettbewerbsregeln und anderen gemeinsamen Regeln des Binnenmarktes tragen die Beihilfen und Darlehen zur Entwicklung eines gemeinsamen Marktes bei. Es gibt verschiedene Verflechtungen zwischen den einzelnen Darlehens- und Beihilfekategorien. So können die finanziellen Eingriffe, die speziell auf die Entwicklung einer Region abzielen (EFRE), eine Rolle in der Entwicklung, Modernisierung und Umstrukturierung eines Wirtschaftssektors beitragen. Die Region kann aber durch andere Beihilfen stärker beeinflußt werden. So können Ausgaben des EAGFL zur Verbesserung der Agrarstrukturen, die Ausgaben des Sozialfonds zur Erhöhung der Qualifikation und der Mobilität der Arbeitskräfte, die Gemeinschaftsdarlehen zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen weitaus wichtiger sein.

F&E-Programme (Forschung und Entwicklung)

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Die F&E-Programme dienen dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Die Koordinierung der gesamten Forschungs- und Technologiepolitik der Gemeinschaft erfolgt im Rahmen umfassender mehrjähriger Rahmenprogramme. Diese Programme ermöglichen, die wissenschaftlichen und technischen Ziele festzulegen, die auf Gemeinschaftsebene erreicht werden sollen. Sie bilden den Orientierungsrahmen für die Erarbeitung spezifischer Programme und für die Finanzplanung. Für die Forschung und Entwicklung existieren ca. 37 spezifische Programme.

Durchführbarkeitsprämien: Kleine und mittlere Unternehmen (Nettojahresumsatz kleiner als 38 Millionen ECU, weniger als 500 Mitarbeiter und nur ein Drittel des Kapitals darf im Besitzt eines Großunternehmens sein) können den Personal- und Finanzierungsaufwand nicht aufbringen, der für die Vorbereitung auf ein größeres grenzüberschreitendes Programm der kooperativen Forschung und Entwicklung, und für die Beteiligung an einem solchen Programm erforderlich wäre. Zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen, im EU-Jargon heißen sie KMU, hat die Europäische Gemeinschaft bei dem F&E-Programm BRITE/EURAM ein Prämiensystem eingeführt, das Förderungsmittel zur Verfügung stellt, damit die KMU die erforderliche Forschung und Entwicklung zur Feststellung der Realisierbarkeit einer innovativen Einrichtung, eines Verfahrens oder eines Konzepts durchführen können.

Forschungsprogramme der EU mit anderen Ländern

Auch andere europäische Länder beteiligen sich an den EU-Programmen insbesondere die EFTA-Länder (Schweiz, Österreich, Norwegen, Schweden, Finnland und Island), aber auch die Türkei und Jugoslawien. Seit 1989 sind sämtliche Forschungs- und Entwicklungsprogramme auf Projektebene für die EFTA-Länder offen. Dies ist wichtig zu wissen, da bei allen Programmen ausländische Partner erforderlich sind. Es gibt aber Programme, vor allem im Bereich der Forschung und Entwicklung, an denen von vornherein auch Nicht-EU-Länder teilnehmen z.B. EUREKA und COST.

Strukturfonds

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Zur Förderung der Infrastruktur und zur Angleichung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung aller Regionen stehen der EU drei Instrumente zur Verfügung:

(1) Europäischer Fond für Regionale Entwicklung (EFRE);

(2) Europäischer Sozialfond (ESF);

(3) Europäischer Ausgleichs- und Garantiefond für die Landwirtschaft (EAGFL).

Diese Fonds gewähren Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Darlehensinstrumente

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Die EU nimmt Anleihen auf und vergibt diese im Rahmen von Gemeinschaftsdarlehen, über die Europäische Investitionsbank (EIB), das Neue Gemeinschaftsinstrument (NGI), die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom).

Die Darlehen werden in der Regel zu marktüblichen Zinsen, aber auch günstigeren Bedingungen vergeben und stellen für Investoren eine zusätzliche Finanzierungsquelle dar.

Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefond für die Landwirtschaft (EAGFL)

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Ziele der EU-Agrarpolitik sind: Erhöhung der Produktivität der Landwirtschaft und dadurch Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung für die Landwirte, Vermeidung von Preisschwankungen, Sicherung der Versorgung der Verbraucher zu angemessenen Preisen.

Der mit der Preisstützung verbundenen Kosten werden vom EAGFL getragen. Ca. 70 % der landwirtschaftlichen Produkte erhalten eine Absatz- und Preisgarantie. Etwa ein Viertel der Agrarprodukte werden durch Abschöpfungen und Zölle geschützt. Für einige Agrarprodukte werden Ergänzungs- und Pauschalbeihilfen gewährt. Ergänzungsbeihilfen dienen zur Sicherung der Einkommens für die Erzeuger, ohne daß die Verbraucherpreise erhöht werden.

Andere Programme

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Weitere bedeutende Programme werden im Bereich Aus- und Fortbildung gewährt. Auch andere Gemeinschaftspolitiken werden mit Hilfe von EU-Förderprogrammen gefördert z.B. Erhaltung von Baudenkmäler, Messeförderung.  

Tipps für die Erlangung von Förderungsgeldern

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"Ran an die Wurst", denkt mancher, wenn er von den gefüllten EU-Fördertöpfen hört. So einfach ist das leider nicht. Informationen über die in Frage kommenden Programme müssen beschaft werden, komplizierte Anträge ausgefüllt und Nachweise erbracht werden.

Wie können die vorhandenen Subventionen für das eigene Unternehmen genutzt werden?

Bei Anfragen über EU-Programme muß folgendes beachtet werden:

Es gibt Darlehen und Zuschüsse. Die Darlehen enthalten sehr günstige Finanzierungshilfen und müssen zurückbezahlt werden. Die Zuschüsse dagegen müssen nicht zurückbezahlt werden.

Die EU-Programme sind in der Regel Zuschüsse und müssen aus der Vielzahl der Programme für jedes Projekt einzeln ausgesucht werden.

Auswahlkriterien: Das Projekt muß mit den Zielen des Programms übereinstimmen und grenzüberschreitenden Charakter haben. Alle weiteren Kriterien, die in den Aufrufen und Informations-Paketen genannt sind, müssen unbedingt beachtet werden. Wenn Ihr Vorschlag noch nicht alle Kriterien erfüllt, lassen Sie ihn erst ausreifen und warten Sie bis zur nächsten Ausschreibung.

Finanzen: Prüfen Sie, ob Sie die erforderliche Selbstbeteiligung erbringen können (i.d.R. 50 %).

Form: Halten Sie sich an die erbetene Form des Vorschlages. Diese dient der Beschleunigung der Abläufe in der Kommission und gewährleistet die Anonymität während des Auswahlverfahrens.

Fristen: Die Fristen zur Einreichung der Vorschläge sind oft knapp bemessen. Sie müssen trotzdem eingehalten werden. Informieren Sie sich deshalb schon vor der Ausschreibung. Die Rahmenplanung wird sowohl in der nationalen Presse als auch in der offiziellen EU-Presse bekannt gegeben. Viel wichtiger sind für die Unternehmer die Informationen über die einzelnen Programme, weil er seinen Antrag im Rahmen eines spezifischen Programms abgeben muß. In der Regel kann der Entscheidungsprozeß wie folgt verfolgt werden:

(1) ein Vorausvermerk erscheint in der Reihe C des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaft. In diesem Vermerk werden Informationen über ein zukünftiges Programm gegeben;

(2) der Vorschlag der EU-Kommission wird in der Reihe C des Amtsblattes veröffentlicht. Schon Monate vor der endgültigen Entscheidung durch den Rat kann der Vorschlag der Kommission gelesen werden;

(3) die Entscheidung des Rates über das Programm erscheint in der Reihe L des Amtsblattes. In der Regel wird der Rat den Vorschlag der Kommission mit geringfügigen Änderungen verabschieden;

(4) eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Förderung von einzelnen Projekten wird wieder in der Reihe C des Amtsblattes veröffentlicht. In ihr wird nochmals kurz das Programm vorgestellt mit Hinweis auf die Fristen und die Ansprechpartner, wo nähere Informationen erhältlich sind. Dieser Aufforderung kann sogar eine Ankündigung vorausgehen, in der darauf hingewiesen wird, daß eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erfolgen wird.

Zwischen den einzelnen Veröffentlichungen liegen in der Regel mehrere Monate.

Präsentation: Die Vorschläge sollten allgemeinverständlich, übersichtlich und anschaulich präsentiert werden. Diejenige Anträge haben meistens Erfolg, die unmittelbar überzeugen.

Beratung: Lassen Sie sich vor der Antragstellung beraten. Klären Sie vorab, ob erstens Ihr Projekt den allgemeinen Zielsetzungen des Programms gerecht wird und zweitens ob alle geforderten Bedingungen erfüllt werden.

Hilfen: Die zuständigen EU-Behörden, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammern, aber auch Unternehmensberater helfen Ihnen bei der Besorgung und Ausfüllung der Formulare.

Literatur

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Bundesministerium für Wirtschaft (Hrsg.): Fördermaßnahmen in den alten Bundesländern für mittelständische Unternehmen, Freie Berufe und Existenzgründungen. Bonn 1991.

Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.): Beihilfen und Darlehen der Europäischen Gemeinschaft, Europäische Dokumentation 1985.

Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.): Forschungs- und Technologieförderung der EU. Das 3. Rahmenprogramm 1990-1994. Ein Leitfaden für Antragsteller. 3. Auflage 1992.

Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.): Leitfaden zu den Programmen der Europäischen Gemeinschaft in den Bereichen: Allgemeine und berufliche Bildung Jugend. Brüssel 1989.


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